Angebot

Steuererklärung für selbstständig Erwerbende

Wenn Sie selbstständig erwerbend sind, gestaltet sich die steuerliche Situation etwas komplizierter als mit einem Lohnausweis. Wir unterstützen Sie bei der Einnahmen- und Ausgabenaufstellung und haben auch die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge im Blick. Wir verfügen über das nötige Know-how – so klappt das Erstellen der Steuererklärung einwandfrei und es ist alles bedacht, um nicht zu viel Steuern abzuliefern.  

Sind Dienstleistungen gefragt, die über das Ausfertigen der Steuererklärung und das Prüfen des Steuerbescheids hinausgehen, steht das Beratungsangebot unserer Steuerkanzlei bereit. Kundinnen und Kunden von BenzTax profitieren von der langjährigen und vielseitigen Berufserfahrung des Winterthurer Rechtsanwalts Rolf Benz.

Beispiele

Ein selbstständig Erwerbender betreibt eine Metzgerei. Infolge Pensionierung plant er, sein Geschäft aufzugeben und die Liegenschaft künftig zu vermieten. Wir besprechen mit dem Kunden, ob und auf welchen Zeitpunkt hin er die Liegenschaft ins Privatvermögen überführen will, und sorgen bei der Erstellung der Steuererklärung dafür, dass er für die realisierten stillen Reserven eine privilegierte Besteuerung erlangt. 

Eine als Lehrerin tätige Kundin ist Teil einer Erbengemeinschaft. Ihre beiden Brüder, die als Architekt respektive als Liegenschaftenverwalter tätig sind, planen anstelle des geerbten Elternhauses mit viel Umschwung eine Neuüberbauung mit drei Miethäusern. Wir raten der Kundin, zuerst die Erbteilung durchzuführen und auf ihrem Landteil eines der drei Mehrfamilienhäuser auf eigene Rechnung zu bauen. Ansonsten muss sie nämlich damit rechnen, dass sie als Mitglied eines Baukonsortiums gilt und das Kantonale Steueramt von einer selbstständigen Tätigkeit im Nebenerwerb ausgeht, mit entsprechenden zusätzlichen Auswirkungen bei der direkten Bundessteuer und der AHV.